Kostenübernahme

Die Kosten (Finanzierung) für eine Lerntherapie bei einer durch einen anerkannten Kinder-und Jugendpsychiater diagnostizierten LRS oder Dyskalkulie können vom Jugendamt übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Jugendamt eine Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe nach §35a SGBVIII anerkennt.

 

Für Nachhilfe können die Kosten bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) von der Region Hannover oder dem Jobcenter Hannover übernommen werden. Die Gutscheine lösen sie dann bei uns ein.

 

Sollte die Kostenübernahme durch das Jugendamt, das Jobcenter Hannover oder die Region Hannover nicht möglich sein, beraten wir Sie gerne über die Aufwendungen, die Sie privat zu tragen hätten.

 

Unsere Praxis verzichtet auf Anmeldegebühren und langfristige Verträge.